AGB

© Die Agbs sind urheberrechtlich geschützt & der Missbrauch wird zivil-/ und strafrechtlich verfolgt.

Die folgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma ADAM Bauabdichtung, Adam Amanowicz, Ostmarkstraße 19, 41068 Mönchengladbach, und ihren Vertragspartnern. Aufträge (auch geänderte oder zusätzliche Leistungen sowie Nachträge) werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

Kostenvoranschläge stellen kein bindendes Angebot an den Kunden dar. Sie sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, stets freibleibend.
Dem Vertragsschluss geht in der Regel eine Schadensanalyse bzw. ein Analysegespräch voraus. Dabei handelt es sich um eine Inaugenscheinnahme sowie messtechnische Prüfung des vom Auftraggeber (AG) im Termin mitgeteilten und angezeigten Feuchteschadens an dem betroffenen Bauteil bzw. in dem betroffenen Raum mittels Feuchtigkeitsmessgeräten. Über andere Bauteile oder auch Räumlichkeiten verhält sich die Schadensanalyse nicht. Auch wird keine Bauteilöffnung, Leckageortung oder Salzanalyse vorgenommen, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Feuchtigkeit an anderen nicht untersuchten Bauteilen oder in anderen Räumen vorhanden ist. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse in dem Analysetermin unterbreitet ADAM Bauabdichtung dem AG (Kunden) ein Angebot zur Behebung dieses konkreten Feuchteschadens und dessen augenscheinlich sowie messtechnisch ermittelte Ursache an der betroffenen Stelle. Geschuldet wird daher bei erfolgreicher Beauftragung die erfolgreiche Beseitigung des mitgeteilten und analysierten Feuchteschadens an den betroffenen Bauteil bzw. in dem betroffenen Raum. Die vorgenannte Schadensanalyse bzw. das Analysegespräch wird dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt.

Das bindende Angebot erfolgt seitens des Kunden durch Auftragserteilung/Bestellung in schriftlicher, telefonischer, elektronischer oder sonstiger Form.
Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn das Angebot des Kunden von uns durch eine schriftliche Erklärung (Auftragsbestätigung) angenommen wird, spätestens jedoch mit dem Beginn der Ausführung des Auftrags.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist nach Fertigstellung und Abnahme der Arbeiten sowie Rechnungslegung ohne jeden Abzug zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Beträgt – sofern keine andere Regelung getroffen worden ist – die Auftragssumme mehr als EUR 5.000,00, hat Adam Bauabdichtung einen Anspruch auf Abschlagszahlung wie folgt:

Ein Drittel der Auftragssumme nach Arbeitsbeginn
Ein Drittel nach halber Fertigstellung
Restzahlung bei Fertigstellung, Abnahme und Rechnungsvorlage ohne Abzug.

§ 4 Mängelrechte

Bei Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Die Mängelansprüche des Auftraggebers bestehen nach den § 634 ff. BGB, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird. Die Haftung richtet sich grundsätzlich nach dem bei der vereinbarten Schadensanalyse festgestellten Feuchtigkeitsschaden und des augenscheinlich sowie messtechnische ermittelte Ursache an der betroffenen Stelle. Die Haftung wird daher nicht ausgeweitet.

Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Auch haftet ADAM Bauabdichtung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Der Aufraggeber (Kunde) kann den Vertrag jederzeit (sog. freie Kündigung nach § 648 BGB) oder fristlos aus wichtigem Grund (nach § 648a BGB) kündigen. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 648a BGB) besteht auch für den Auftragnehmer.

Hat der Auftraggeber Umstände zu vertreten, durch die die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung behindert wird, so schuldet er den Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens. Wir dürfen den Schaden auch auf der Basis, der aus der Angebotskalkulation zu ersehenden Vergütung unter Einschluss des kalkulierten Gewinns berechnen; der Nachweis eines darüber hinausgehenden Schadens ist zulässig, jedoch wird auf Drittbaustellen je nach Gewinn nur ersetzt, sofern dem Kunden Vorsatz oder grobe Fahrlässig zur Last fällt oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 5 Verbraucherstreitbeteiligung

ADAM Bauabdichtung weist darauf hin, dass er weder bereit noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 6 Gerichtsstand

Sind Auftraggeber und ADAM Bauabdichtung Vollkaufleute, gilt der Sitz von ADAM Bauabdichtung in Mönchengladbach als ausschließlicher Gerichtsstand als vereinbart.

§ 7 Sonstiges

Erforderliche Zusatz-, Mehrarbeiten und Geräte werden nach effektivem Material und Arbeitsaufwand auf der Grundlage vorheriger Absprachen in Rechnung gestellt. Die Verwendung zusätzlich erforderlicher Gerätschaften wie z.B. Kräne, Bagger, Pumpen, Dachaufzüge, Gerüste, Container sowie Einrichtungen zum Zwecke der Verkehrssicherung und die Schuttabfuhr werden auf der Grundlage gesonderter Absprachen separat in Rechnung gestellt.

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Andere als die sich aus dem Vertrag und den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebene Vereinbarung sind zwischen den Vertragsparteien nicht getroffen. Weitergehende oder abändernde Vereinbarungen erhalten nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich festgehalten sind. Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

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